Das Baugrundstück lliegt am Fuße der Ausläufer des Höhenzuges Herzogstand/Heimgarten
Durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet, direkt am Ufer des Kochelsee, ergeben sich baurechtliche Einschränkungen. Weitere architektonische Ansprüche bestehen an die Wechselwirkung der Gebäudehülle mit der Umgebung.
Der Architekt Michael A. Holzer erläutert: „Eine Bebauung des Grundstückes in der Bauverbotszone, direkt am See unterlag den strengen Vorgaben durch die Genehmigungsbehörde. Die ortsübliche Vorgabe ein rotes Ziegeldach auszuführen, war durch die im Hintergrund steil ansteigenden grauen Felsen unvorstellbar. Zu groß wäre der farbliche Kontrast gewesen.“ Daher entschied sich der Entwurfsverfasser dafür, dem Bauherrn ein Metalldach vorzuschlagen. „Die graue Bedachung in Kombination mit einer Lärchenholzschalung an den Fassaden, die im Laufe der Zeit eine ebenfalls graue Patina bildet, integriert sich vorzüglich in die Umgebung“, so der Planer weiter. Die zu erwartende lange Lebensdauer der Bedachung war ein zusätzlich erfreulicher Vorteil gegenüber der Bedachung mit Ziegeln. Die Behörde lies sich ebenfalls von den Vorteilen überzeugen und gestattete die Abweichung. Aber auch bei einer Metallbedachung wurden Forderungen in Bezug auf die Einleitung der Niederschläge in direkter Nähe zum See erhoben.
„Das von den Dachflächen ablaufende Niederschlagswasser sollte auf dem Seegrundstück versickert werden“, so Architekt Holzer. Hierfür wären jedoch zusätzliche Maßnahmen (Metallfilter, Sickerschacht, etc.) nach geltender Rechtslage erforderlich geworden. Das zielgerichtete Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in das Grundwasser, stellt nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem bayerischen Wassergesetz eine Gewässernutzung dar, die einer wasserrechtlichen Genehmigung bedarf. Die Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung – NWFreiV), lässt aber Ausnahmen zu. Die Entscheidung für UGINOX Patina K41 als Bedachung und für die Dachentwässerung, war damit die logische Entwicklung während des Planungsprozesses, da das Material nachgewiesen keine messbaren Metallabschwemmungen aufweist. So konnte ohne weitere Maßnahmen das anfallende Dachwasser direkt in den Kochelsee eingeleitet werden. Das gewählte Material verhindert eine Kontamination sowohl des Bodens als auch des Grund- und Seewassers, da ein Metallabtrag sicher ausgeschlossen werden kann.
Für den Bauherrn rechnete sich die Entscheidung als Bedachung den verzinnten Edelstahl UGINOX Patina K41 einzusetzen gleich in mehrfacher Hinsicht. So ist der Dachaufbau als Warmdach ohne aufwendige Drainagebahn einfach und kostengünstig hergestellt worden. Durch die sorgfältig getroffene Wahl des Chromstahls aus einer Vielzahl unterschiedlichster Metalle und der daraus resultierenden Verzicht auf zusätzliche Maßnahmen für die Versickerung, ersparte Bau- und weitere Unterhaltungskosten.